Informationen zur Rente
Die Rente wird in der Seeschifffahrt durch die Besonderheit der "Seemannskasse" und das damit einhergehende Überbrückungsgeld bis zum offiziellen Renteneintrittsalter von aktuell 67 Jahren unterstützt. Die hierzu relevanten Informationen findest Du direkt bei der Deutschen Rentenversicherung über die Seemannsrente.
- Seemannskasse
- Deutsche Rentenversicherung
- KBS - Seemannskasse
- KBS - Voraussetzungen zur Seemannskasse
Prinzipiell kannst Du als Seefrau mit Vollendung des 56. Lebensjahres Anspruch auf Überbrückungsgeld stellen, solltest du die notwendigen Voraussetzungen erfüllen.