Schwangerschaft

Solltest Du an Bord feststellen oder vermuten, dass Du schwanger bist, so gibt es verschiedene Wege, für die Du dich entscheiden kannst. Um die Schwangerschaft zu bestätigen, ist es sinnvoll als erstes einen Schwangerschaftstest zu machen. Dieser ist auf deutsch geflaggten Schiffen in der Bordapotheke vorrätig. Aus diesem Grund ist es wichtig, eine Person (möglicherweise die Offizier:in, welche für das Hospital zuständig ist) ins Vertrauen zu ziehen.

Falls Du einen Seebetriebsrat in der Reederei hast oder eine Bordvertretung, ist es sinnvoll sich mit diesen zu beraten. Anschließend solltest Du deine Vorgesetzten informieren und diese werden die Schwangerschaft wiederum der Reederei mitteilen.

Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, der zuständigen Aufsichtsbehörde (staatliche Arbeitsschutz- oder Gewerbeaufsichtsämter) die Schwangerschaft mitzuteilen. Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass Dein Arbeitgeber eine werdende oder stillende Mutter während der Schwangerschaft und nach der Entbindung so beschäftigen und ihren Arbeitsplatz einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte so einrichten muss, dass Du vor Gefährdungen für Deine Gesundheit ausreichend geschützt bist.

Sollte Deine Schwangerschaft ungewollt sein, so ist es wichtig, dass Du dich zeitnah mit einer Beratungsstelle (z.B. ProFamilia) in Verbindung setzt, um die notwendigen Schritte einleiten zu können, um einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen.

Weitere Details zu Schwangerschaft, Beratungen oder Schwangerschaftsabbrüchen gibt es bei ProFamilia oder bei den Gewerkschaftsvertretungen. Rechtliche Informationen sind auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder dem Familienportal des Ministeriums zu finden, darunter der Gesetzestext zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium.

Mutterschutz

Eine Schwangerschaft schließt die Seediensttauglichkeit nicht automatisch aus. Das heißt aber nicht, dass eine Tätigkeit an Bord keine Gefahr für Dich bedeutet. Nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) dürfen Schwangere vor allem in folgenden Fällen nicht beschäftigt werden:

  1. bei einer ärztlichen Bescheinigung über ein Beschäftigungsverbot (§ 3 Absatz 1 MuSchG) oder
  2. bei Arbeiten, bei denen die Schwangere schädlichen Einwirkungen (z. B. gesundheitsgefährdende
    Stoffe, Erschütterungen, Lärm) ausgesetzt ist (§ 4 MuSchG).

Diese Informationen sind durch die Deutsche Flagge bereitgestellt und schließen auch Informationen für Seelotsinnen sowie Leistungen der Krankenversicherung (unter anderem zu einem Schwangerschaftsabbruch) ein.

Für die Zeit nach dem dritten Schwangerschaftsmonat ist es ausdrücklich gesetzlich geregelt, dass Schwangere nicht auf
Beförderungsmitteln (damit auch auf Seeschiffen) tätig sein dürfen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7 MuSchG).

Dies bedeutet jedoch nicht, dass Du nicht weiter durch die Reederei beschäftigt werden kannst. In der Regel wird für die Übergangszeit vor und nach der Geburt des Kindes eine Tätigkeit an Land geregelt. Dies kannst du mit den Vertreter:innen Deiner Reederei direkt besprechen.